Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026
1. Geltung der Bedingungen
Die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Rechtsgeschäfte von B.OnXpert Electronics GbR mit Sitz in der Ulmer Straße 51, 73431 Aalen, gegenüber Privatpersonen, Unternehmen und andere Personen im Sinne des § 310 BGB. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte der Gesellschaft gegenüber Unternehmern und anderen Personen im Sinne des § 310 BGB. Eventuelle Abweichungen insbesondere abweichende Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lieferanten und Vertragspartner finden nur Anwendung, wenn dies explizit von uns bestätigt worden ist.
2. Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
2.1 Angebote und Auftragserteilung
2.1.1 Alle durch uns erstellten Angebote bzw. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und frei. Diese sind lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Aufträgen durch den Kunden zu verstehen.
2.1.2 Die durch uns genannten Preise sind vorbehaltlich den am Markt vorhandenen Preissenkungen bzw. Preissteigerungen. Die Preisänderungen unterliegen insbesondere der Rohstoff und Materialkosten. Dies betrifft nicht vereinbarte Festpreise.
2.1.3 Die durch uns erstellen Schriftstücke, Angebote, Kostenvoranschläge und Zeichnungen sind unser Eigentum und unterstehen unseren Urheberrechten. Eine Weiterleitung bzw. Gewährung eines Zugangs zu diesen Dokumenten an Dritte ist ohne extra Zustimmung unsererseits nicht zulässig. Dies gilt insbesondere bei Auflösung von Aufträgen. Bei Auflösung oder Nichtzustandekommen von Aufträgen sind wir berechtigt eventuelle Kosten für die Erstellung der Dokumente zu berechnen. Zudem sind auf unserem Verlangen bei Aufhebung bzw. Nichtzustandekommen eines Auftrags alle durch uns erstellten Unterlagen und Schriftstücke zurückzugeben.
2.2 Annahme von Aufträgen
Die Annahme von Aufträgen erfolgt nur durch Auftragsbestätigung. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so gilt das Einverständnis des Auftraggebers als gegeben, falls er nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
3. Urheberrechte
3.1 Den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) i. V. m. den Werkvertragsbestimmungen des BGB nach ist jede bei uns beauftragte Leistung insbesondere die Erstellung von Schriftstücken, Entwürfen, technische Zeichnungen und Pläne unser Urheberecht unterlegen.
3.2 Die Nachahmung, Veränderung, Reproduktion unserer Schriftstücke ganz oder in Teilen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.
3.3 Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte und beauftragte Tätigkeit verwendet werden. Eventuelle Abweichungen sind separat zu beauftragen.
3.4 Für die von uns erbrachten Dienstleistungen und Werke sind wir berechtigt zu Werbezwecke Bild und Tonaufnahmen inkl. Abbildungen von Namen und Logos zu erstellen und anzuwenden.
4. Lieferung von Daten und deren Aufbewahrung
4.1 Wir übernehmen bzw. vermitteln die Herstellung von Werkvorlagen aus Daten, die entweder von uns erstellt oder vom Auftraggeber auf seine Kosten und auf seine Gefahr (auch Datenträger oder per Datenfernübertragung) zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass von den uns zur Verfügung gestellten Daten Sicherungskopien bestehen. Uns überlassene oder von uns für den Auftraggeber erstellte Daten werden bis zum Ende des Vertragsverhältnisses oder bis zur Erfüllung des Vertragszwecks aufbewahrt.
4.2 Der Auftraggeber ist uns zum Schadensersatz für alle Nachteile verpflichtet, die durch die Verwendung von Daten und Datenträgern entstehen, die nicht ordnungsgemäß angeliefert wurden oder funktionsunfähig, insbesondere von Computerviren befallen sind.
5. Zahlung und Zahlungsverzug
5.1 Die uns zustehende Vergütung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig.
5.2 Für die erbrachten bzw. gelieferten Leistungen sind wir berechtigt eventuelle Abschlagszahlungen der Gesamtsumme zu berechnen.
5.3 Bei Banküberweisungen oder Scheckeinreichungen gilt der Tag der Gutschrift auf unserem Konto als Zahlungseingang.
5.4 Wir sind berechtigt, die uns aus unserer Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen an Dritte abzutreten.
5.5 Die jeweiligen Stundensätze und Kosten können auf Verlangen des Auftraggebers bei uns angefordert werden.
5.6 Bei der Installation von PV-Anlagen werden, wenn nichts anderes vereinbart, zu folgenden Zeiten Abschlagszahlungen gestellt: nach der DC-Dachmontage, nach Herstellung des AC-Stromanschlusses, nach Einweisung des Auftraggebers.
6. Lieferung, Lieferzeiten, Lieferbedingungen
6.1 Bei Versendung der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über, sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Der Transport erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.
6.2 Liefertermine oder Lieferfristen können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
6.3 Kommen wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene schriftliche Nachfrist zu setzen. Bei von uns zu vertretenden Lieferverzögerungen beträgt diese Nachfrist mindestens 4 (vier) Wochen ab Zugang der schriftlichen Nachfristsetzung. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten.
6.4 Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzuges sind – soweit gesetzlich zulässig – auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6.5 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, insbesondere Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung, gesetzlicher Änderungen oder sonstiger Ereignisse höherer Gewalt.
6.6 Wir sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir aufgrund nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung, gesetzlicher Änderungen, höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände an der rechtzeitigen Lieferung oder Installation gehindert sind. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.
6.7 Technische Änderungen im Zuge der Weiterentwicklung sowie Verbesserungen der angebotenen Produkte bleiben im Rahmen der üblichen Toleranzen vorbehalten, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind. Preisänderungen aufgrund technischer Änderungen oder geänderter Materialkosten von mehr als 3 % sind wir berechtigt, an den Auftraggeber weiterzugeben.
6.8 Verzögerungen seitens des Energieversorgers oder Netzbetreibers nach Feststellung der Betriebs- und Einspeisebereitschaft entbinden den Auftraggeber nicht von der Verpflichtung zur vollständigen und fristgerechten Zahlung.
6.9 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind und hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.
6.10 Technische Liefer- und Montagevoraussetzungen
(1) Der Auftraggeber/Bauherr hat vor Beginn der Montagearbeiten auf eigene Kosten und Verantwortung folgende Voraussetzungen zu schaffen bzw. Vorleistungen zu erbringen:
- a) Einholung sämtlicher erforderlicher öffentlich-rechtlicher, privatrechtlicher sowie nachbarrechtlicher Genehmigungen, insbesondere Baugenehmigungen, Sondernutzungserlaubnisse sowie erforderlicher Zustimmungen Dritter;
- b) Nachweis der ausreichenden statischen Tragfähigkeit der vorgesehenen Untergründe und Baukörper;
- c) Beschaffung erforderlicher behördlicher Genehmigungen, insbesondere für Straßen-, Gehweg- oder Parkplatzsperrungen;
- d) Sicherstellung geeigneter Zufahrtswege zur Baustelle mit ausreichender Befestigung und Befahrbarkeit für Fahrzeuge bis 7,5 t Gesamtgewicht;
- e) Bereitstellung geeigneter Lagerflächen für Material und Bauteile;
- f) Gewährleistung eines freien und ungehinderten Zugangs zu sämtlichen für die Arbeiten erforderlichen Räumen, Dachflächen, Grundstücksteilen und sonstigen Arbeitsbereichen;
- g) Bereitstellung von Wasser- und Stromanschlüssen in ausreichendem Umfang;
- h) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, fachgerechte Durchführung sämtlicher Erd-, Grabungs-, Stemmarbeiten sowie sonstiger vorbereitender Bauleistungen vor Beginn unserer Arbeiten;
- i) Fachgerechte Entsorgung von Verpackungs- und Transportmaterialien, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde;
- j) Ordnungsgemäße Absicherung der Baustelle einschließlich erforderlicher Warn- und Hinweisschilder;
- k) Sofern der Auftraggeber Eigenleistungen erbringt oder Hilfspersonen einsetzt, hat er eigenverantwortlich für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher, arbeitsschutzrechtlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften sowie für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen;
- l) Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes für bereits angelieferte Materialien und Bauteile gegen Feuer-, Sturm-, Hagel-, Diebstahl- und Vandalismusschäden sowie Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht- und Bauleistungsversicherung;
- m) Bereitstellung einer sanitären Einrichtung (WC) für die Dauer der Arbeiten.
(2) Werden die vorgenannten Voraussetzungen nicht oder nicht vollständig rechtzeitig erbracht, sind wir berechtigt, den Beginn oder die Fortführung der Arbeiten bis zur vollständigen Erfüllung auszusetzen. Hierdurch entstehende Verzögerungen begründen keinen Liefer- oder Leistungsverzug unsererseits.
(3) Sämtliche Mehrkosten, Schäden, Wartezeiten oder sonstige Nachteile, die aufgrund fehlender oder verspäteter Vorleistungen des Auftraggebers entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen.
(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungs- und Vorleistungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
7. Verpackung und Versand
Eventuell einstehende Versand-, Porto- und Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Mit der Lieferung der Ware wird das Verpackungsmaterial Eigentum des Auftraggebers. Sollte Leihverpackung (z.B. Mehrwegtrommeln) nicht innerhalb von 14 Tagen an uns zurückgebracht werden, können durch uns die Pfandgebühren weiterberechnet werden.
8. Gewährleistung
8.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Leistung sowie die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu überprüfen. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des Gesetzes liegen nur dann vor, wenn die Eigenschaften des Werkes schriftlich zugesichert worden sind.
8.2 Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle verzögerter, unterlassener, misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen.
8.3 Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle verzögerter, unterlassener, misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. Der Käufer hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an den anderen Teilen des Kaufgegenstands verursachten Schäden (Nachbesserung).
8.4 Soweit der Auftraggeber an unseren Arbeitserzeugnissen Korrekturen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, entfällt jede Haftung durch uns, sofern die Korrekturen Ursache für die Mängel waren. Mängel eines Teiles der gelieferten Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, der mangelfreie Teil ist für den Auftraggeber ohne Interesse.
8.5 Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die daraus entstanden sind, dass der Auftraggeber a) sich weigert, den gemeldeten Mangel durch uns feststellen und beseitigen zu lassen, b) versucht hat, den Mangel durch eine unsachgemäß ausgeführte Reparatur selbst zu beseitigen, c) abweichend von unseren Konstruktionen und Vorschlägen seine Ausführung nach seinen Anweisungen verlangt oder d) die Montage selbst durchgeführt hat.
9. Lieferumfang
Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Für eine Mehr- oder Minderlieferung von 10 % des Bestellumfanges übernehmen wir keine Haftung. Ein Nachlieferungsanspruch besteht nicht.
10. Annullierungskosten
Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrage zurück, können unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Werklohnes für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn gefordert werden. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
11. Aufrechnungsverbot und Forderungsabtretung
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden gegen Forderungen von uns ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder es handelt sich um Forderungen, die aus unvollständiger oder mangelhafter Vertragserfüllung erwachsen sind.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Die von uns gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher sich aus einem Auftrag ergebenden Forderungen in unserem Eigentum. Auch die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten ist von der vollständigen Bezahlung unserer Forderung abhängig.
12.2 Die Forderung des Bestellers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird schon jetzt an uns abgetreten. Nur mit dieser Maßgabe ist der Auftraggeber zum Weiterverkauf der Liefergegenstände im regelmäßigen Geschäftsverkehr berechtigt.
12.3 Der Auftraggeber ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der Vorausabtretung bis auf Widerruf ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt hiervon unberührt.
12.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet.
12.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände wird stets für uns vorgenommen. Werden diese Gegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden verarbeitet oder zu einer einheitlichen Sache verbunden, so ist vereinbart, dass der Auftraggeber uns das Miteigentum einräumt, das dem Wertverhältnis der von ihm gelieferten zu den anderen Gegenständen entspricht.
12.6 Bei Auslandslieferungen bleiben die Liefergegenstände bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, sofern dies nach den Gesetzen des Landes, in das die Liefergegenstände verbracht werden, zulässig ist.
13. Haftung und Verjährung
13.1 Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn uns fällt die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die zum Schutz vertragsspezifischer Interessen erforderlich sind, auf deren Einhaltung unser Kunde regelmäßig vertrauen darf.
13.2 Unsere Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, bei Lieferung unserer Produkte vorhersehbaren Schäden.
13.3 Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die nach dem Einbau unserer Produkte entstehen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Übernahme der Kosten für den Ein- und Ausbau von Komponenten der Produkte.
13.4 Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
13.5 Mit Ausnahme der Fälle des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB verjähren alle Mängelansprüche gegen uns ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Kunden.
13.6 Mängel hat uns der Kunde unverzüglich, offensichtliche spätestens innerhalb einer Frist von 1 Woche nach Ablieferung und nicht offensichtliche spätestens innerhalb von 1 Woche nach deren Entdeckung anzuzeigen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die dem gewünschten Ergebnis der unwirksamen Regelung möglichst nahekommen.
14.2 Für alle unsere Rechtsgeschäfte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.
14.3 Ist unser Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist örtlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus mit uns bestehenden Rechtsverhältnissen unser Sitz.